Ein erstes Gerichtsurteil des Landgerichts Würzburg vom 13. September 2018 verbietet einer Anwältin den Betrieb ihrer unsicheren Webseite. Elemente der Seite in denen personenbezogene Daten übermittelt werden könnten, waren nicht SSL verschlüsselt. So wäre es also möglich gewesen, dass vertrauliche personenbezogene Daten von Nutzern der Seite einfach mitgelesen hätten werden können.

 Außerdem seien die Datenschutzhinweise auf der Seite nicht ausreichend gewesen. Die Verarbeitungen der personenbezogenen der Daten bei Nutzung der Seite sind somit den betroffenen Personen nicht ausreichend mitgeteilt worden.

Ergebis: 

Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht – Klage eines Mitbewerbers.

Verstoß gegen einige Grundregeln der DGSVO.

Strafzahlung.

Droht nach diesem Präzedenzfall nun die Abmahnwelle?

 

Wie auch immer, wir empfehlen Ihnen sich mit dem Aufbau Ihrer Webseite zu beschäftigen und diese DSGVO konform zu gestalten.

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