Bußgelder
Datenschutz Bußgeld bitte!

Bestimmung der Datenschutz Bußgeld Höhe

Die deutschen Datenschutzbehörden haben ihr Konzept für die Bußgeld-Berechnung bei DSGVO-Verstößen vorgestellt. Fünf Schritte sollen Klarheit bringen:

 

1. Zuordnung des betroffenen Unternehmens zu einer
Größenklasse

Als Kleinstunternehmen gelten zum Beispiel Betriebe mit einem Jahresumsatz bis zu 2 Millionen. Hier gibt es folgende Untergruppen:

·        A.I: Jahresumsatz bis 700.000 Euro

·        A.II: Jahresumsatz über 700.00 bis 1,4 Millionen Euro

·        A.III: Jahresumsatz über 1,4 bis 2 Millionen Euro

 

2. Bestimmung des durchschnittlichen Jahresumsatzes der
jeweiligen Untergruppe der Größenklasse

Bei Kleinstunternehmen der Untergruppe A.I beträgt der mittlere Jahresumsatz 350.000 Euro. Bei Betrieben der Gruppe A.II sind es 1.050.000 Euro und bei Kleinstunternehmen der Gruppe A.III 1,7 Millionen.

 

3. Ermittlung eines wirtschaftlichen Grundwertes als Tagessatz.

Der Tagessatz beträgt für ein Kleinstunternehmen der Gruppe schon A.I 972 Euro.

Bei Betrieben der Gruppe A.II liegt der wirtschaftliche Grundwert bei 2.917 Euro.

Für Kleinstunternehmer der Gruppe A.III sind es 4.722 Euro

 

4. Multiplikation dieses Grundwertes mittels eines von der
Schwere der Tatumstände abhängigen Faktors

Ein Kleinstunternehmen der Gruppe A.I hat einen leichten Verstoß gegen die DSGVO begangen, für den die zuständige Behörde den Multiplikationsfaktor 1 festlegt. Das Bußgeld beträgt in diesem Fall 972 Euro.

Die Bußgelder bewegen sich in einem Rahmen vom 1 fachen bis 14,4 fachen des Tagessatzes – je nach Schwere der Tatumstände. Dies entspricht im Maximum dem DSGVO Maximum von 4% des Jahresumsatzes.

 

5. Anpassung dieses ermittelten Werts anhand täterbezogener
und sonstiger noch nicht berücksichtigter Umstände, aber auch die Verfahrensdauer oder die drohende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.

Die Bußgelder unterliegen also auch weichen Faktoren, wie der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit.

Fazit:

Sie können nun abhängig von Ihrer umsatzrelevanten Eingruppierung relativ genau Ihr finanzielles Risiko bei Datenschutzverstößen bestimmen.

 

Selbst für kleinste Unternehmen liegt das Risiko beim einfachen Tagessatz immer noch bei mindestens 972€.

 

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Zuletzt wurde  aufrund eines fehlenden Datenschutz Löschkonzept ein Bußgeld in Millionenhöhe erlassen.

 

 

 

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191016_bu%C3%9Fgeldkonzept.pdf