agrarDATENSCHUTZ

Datenschutz Landwirtschaft
Datenschutz in der Landwirtschaft
Bußgelder

Was ist geschehen?

Neu sind im November 2019 festgelegte empfindliche Tagessätze für Mindeststrafen, sowie verschärfte Regelungen bzgl. des Betriebes von Webseiten.

Als Unternehmer sollten sie vielleicht ein paar Zeilen weiterlesen und schauen in welcher Strafhöhe Sie betroffen wären.

Wie hoch ist die Strafzahlung ?

Bei kleinsten Verstößen beträgt schon der einfache Tagessatz  

972€

Dieser gilt für alle Unternehmen mit weniger als 700.000€ Umsatz – eine kleinere Einstufung gibt es nicht.

Bei Betrieben bis 1.4 M€ Umsatz beträgt der Grundwert schon

2917 €!

Bis zum 14,4 fachen dieses Tagessatzes, je nach Schwere und auch Uneinsichtigkeit, fallen als Strafzahlung an.

Die möglichen finanziellen Mindest-Sanktionen wurden also nun schmerzhaft hoch definiert.

Bin ich als Landwirt denn auch verpflichtet?

Aber auch bei den Datenverarbeitungen in der Landwirtschaft  fallen personenbezogene Daten an. 

Arbeitszeit- und GPS Erfassung der Mitarbeiter auf den Schleppern. Jeder digitale Prozess erfordert das Vernetzen und Auswerten von Daten.

Meist stehen damit eben auch personenbezogene Daten in Verbindung: Ihre persönlichen, die Ihrer Mitarbeiter, oder Ihrer Kunden.

Auch diese “Verarbeitungen” müssen einmal erfasst und dokumentiert werden.

 

Welche Rolle spielt die zunehmende Digitalisierung?

Natürlich eine entscheidende, weil die Digitalisierung in der Landwirtschaft meist immer auch mit personenbezogenen Daten einhergeht:

Digitale Ackerschlagkarteien oder Herdenmanagementprogramme, sowie Farm-Management-Informationssysteme (FMIS) verarbeiten häufig auch personenbezogene Daten Ihres Betriebes.

 

Die “Cloud”

Die Cloud bezeichnet üblicherweise ein Rechenzentrum eines Software Anbieters, zu dem Sie Ihre Daten schicken, bzw. dessen Software über das Internet nutzbar ist.

Was geschieht jedoch mit den dort verarbeiteten Daten? Wer hat Zugriff drauf und könnte die Personendaten eines Betriebes voll einsehen?

Selbst wenn diese Systeme aus der “Cloud“ von vertrauenswürdigen Anbietern genutzt werden, so sind Sie als Unternehmer letztendlich verantwortlich die Kontrolle über die Daten zu behalten.

Sie müssen technisch und rechtlich sicherstellen, dass diese Verarbeitungen bestmöglich geschützt sind und Ihre Mitarbeiter, sowie Kundendaten nicht gläsern auf Plattformen Dritter ausgenutzt werden. 

In der Regel erfolgt dies durch passende Auftragsverarbeitungsverträge.

Nutzen Sie unsere standardisierten Verträge im Datenschutz Programm um hier Rechtssicherheit zu erlangen!

Digitalisierung in der Landwirtschaft

Selbst bei den Viechern!

Beispielsweise gilt die Ohrmarke eines Rindes als personenbezogen, da der Besitzer über die HIT Datenbank mit dieser in Verbindung steht.

Gleiches gilt für Schlachtauswertungen und Milchleistungsprüfungen: Personenbeziehbare Daten die zwar über die Tiere gesammelt werden, aber in Verbindung mit “Personen” stehen, fallen unter die Datenschutzgrundverordnung. 

Die Auswertung kann dem Besitzer der Tiere zugeordnet werden und Aufschluss über seine wirtschaftliche Lage geben.

 

Mitarbeiter

Betriebe mit Angestellten 

Sie müssen sicherstellen, dass persönliche Daten der Mitarbeiter geschützt werden:

Mitarbeiterakten mit Gehaltsinformationen, religiösen Ansichten, Gesundheitsdaten, Bewerberdaten, vielleicht sogar Videoüberwachung auf dem Hof.

Auch diese “Verarbeitungen” personenbezogener Daten fallen in den Schutzbereich der DSGVO.

 

Brauche ich jetzt einen eigenen Datenschutzbeauftragten?

Eine gute Nachricht: Die Anzahl der eigenen Mitarbeiter, ab der ein DSB benannt werden muss, steigt von 10 auf 20 Mitarbeiter.

Haben Sie also weniger Mitarbeiter können sich selbst um die notwendigen Tätigkeiten kümmern, ohne dass ein externer Berater beauftragt werden muss.

 

Datenschutz im Hofdirekt

Wie löse ich das Thema also jetzt schnell und mit wenig Aufwand?

Nutzen Sie ein Datenschutz Programm und dokumentieren sie erstmal was sie auf Ihrem Hof tun.

Datenschutz Software führt sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Maßnahmen. Gleichzeitig stellt die Software die Datenschutz Dokumentation her.

So haben Sie alle notwendigen Unterlagen und Nachweise für die Behörden falls wirklich mal jemand nachfragt.

 

Als besondere Landwirtschaft Aktion nutzen Sie den Code “Landwirt” für einen 15% Rabatt auf die Datenschutz Programme.

 

Ich habe eine kleine Webseite…

Weiterhin verschärft sich die Situation im Bereich der Webseiten:

Für Betreiber von Online Shops und auch einfachen Homepages greift nun eine verschärfte Regelung:

Nutzen Sie bspw. Funktionen Dritter zur Bearbeitung Ihre Besucher / Kundendaten benötigen Sie deren explizite Einwilligung. (bspw.Google Analytics, Facebook Pixel)

Steuerberater, Lohnbuchhaltung, Buchungsstelle & Co.?

Die Datenschutzgrundverordnung betrifft auch die Auftragsdatenverarbeitung. 

Wenn also ein Betrieb die tatsächliche Verarbeitung nicht selbst durchführt, sondern diese von einem Dienstleister vornehmen lässt. Das gilt z.B. bei Steuerberatern, die Steuererklärungen erstellen oder die Lohnbuchhaltung erledigen.