Profiling
Aktualisiert am: 25.08.2026
Profiling ist laut DSGVO jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, diese Daten zu nutzen, um bestimmte persönliche Aspekte einer natürlichen Person zu bewerten — wie berufliche Leistung, Kreditwürdigkeit oder Gesundheit. Es entsteht ein Profil, das zukünftige Entscheidungen beeinflusst.
Profiling in der Praxis
- Kundensegmentierung für Marketing oder Preisgestaltung
- Risikomodelle zur Kreditvergabe oder Versicherung
- Fraud-Detection bei Finanztransaktionen
- HR-Systeme zur Eignung oder Beförderungsprognose
Profiling und automatisierte Entscheidungen
Profiling und automatisierte Entscheidungen sind verwandt, aber unterschiedlich. Profiling ist das Analyseverfahren; eine automatisierte Entscheidung ist ein Akt (z. B. Kreditablehnung), der ausschließlich auf dem Profil beruht. DSGVO Art. 6 verlangt für automatisierte Entscheidungen mit Rechtsfolge immer eine rechtliche Grundlage und Schutzmaßnahmen wie Widerspruchsrecht.
Transparenz- und Auskunftspflichten
Jedes Unternehmen, das Profile erstellt, muss die Logik, Kategorien und den Zweck offenlegen. Nach DSGVO Art. 14 und 15 haben Betroffene das Recht zu erfahren, wie sie eingegruppt wurden, welche Daten herangezogen wurden und wer Zugang hat. Viele Systeme, besonders Machine-Learning-Modelle, sind nur schwer erklärbar («Black Box»). Das ist kein Grund, Auskunft zu verweigern — das Unternehmen muss verständlich darstellen, welche Faktoren eine Profilierung beeinflussen und wie eine Person die Entscheidung anfechten kann.
Wo das im Mandat vorkommt
Viele Unternehmen nutzen Profiling bereits unbewusst in ihren Analytics- oder CRM-Systemen. Ich helfe, diese Verfahren dokumentiert und transparent zu machen — Stichwort Privacy by Design unter /dsgvo-ratgeber-kmu.
Häufige Frage
Wie viel Transparenz muss ich bei Profiling bieten?
Das kommt auf die Profilierungsart an. Für einfache Kundensegmentierung reicht eine Erklärung in der Datenschutzerklärung. Für automatisierte Entscheidungen mit Rechtsfolge (z. B. Kreditablehnung) müssen Sie erklären, warum die Entscheidung so ausfiel, und der Person ein Widerspruchsrecht geben. Bei Profiling, das Daten nicht direkt von der Person stammen, verlangt die DSGVO zusätzliche Information über die Datenquelle, den Zweck und die Kategorien.
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