Airbagelektronik speichert Fahrdaten

Sind Sie vor einem Unfall etwas dynamischer als sonst gefahren? Lag Ihre Fahrgeschwindigkeit leicht über der vorgeschriebenen kurz vor dem Unfall? Der Autofahrer wird immer gläserner.
 

Sind Sie Fachhändler, Werkstatt- oder Unfallgutachter? Dann haben Sie hier eine neue Verarbeitung, die Sie dokumentieren und das Risiko für die betroffenen Personen abschätzen müssen.

Ursprüngliche Rechtsgrundlage zur Datensammlung ist die Gesetzesgebung für amerikanische Fahrzeughersteller.

Fraglich ist nun wer diese Daten ausliest und zu welchem Zweck diese Daten ggf. an Dritte weitergegeben werden. Unfallgutachter, Versicherungen, Hersteller und Werkstätten haben es in diesem Moment mit Verhaltensdaten in Verbindung mit den personenbezogenen Daten des Fahrers zu tun.
Ein besonders beachtenswertes Thema im Bereich Datenschutz und Datensicherheit.

Wie dürfen diese Daten ausgewertet werden? An wen dürfen sie weitergegeben werden?

Inwieweit diese Daten auch von den Fahrzeugherstellern und im folgenden durch Versicherungen in Echtzeit ausgewertet werden können, wird wie jede andere Verhaltensaufzeichnung in Verbindung mit den Fahrerdaten ein Datenschutzthema für die Hersteller und verbundene Fachfirmen sein, die mit diesen Daten in Berührung kommen.
 
Manipulationssicher sind sie jedenfalls nicht immer gespeichert, so dass die gerichtliche Verwertbarkeit angezweifelt werden kann.
 
https://www.heise.de/ct/ausgabe/2018-22-Airbags-sammeln-Fahrdaten-4182167.html