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NIS2 in Deutschland: Registrierungsfrist abgelaufen – Was betroffene Unternehmen jetzt tun müssen

| Schmidt thorsten

Am 6. März 2026 ist eine wichtige Frist abgelaufen: Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, hätten sich bis dahin beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren müssen. Viele haben es nicht getan – und riskieren jetzt erhebliche Bußgelder.

Was ist NIS2?

Die NIS2-Richtlinie ist die EU-weite Cybersicherheits-Richtlinie, die in Deutschland durch das NIS2UmsuCG (in Kraft seit 6. Dezember 2025) umgesetzt wurde. Sie erweitert den Kreis der verpflichteten Unternehmen erheblich: Statt bisher einiger hundert kritischer Infrastrukturen sind jetzt schätzungsweise 29.500 Unternehmen in Deutschland betroffen.

Bin ich als Unternehmen betroffen?

NIS2 gilt für Unternehmen in bestimmten Sektoren ab mindestens 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Betroffen sind unter anderem:

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Was müssen betroffene Unternehmen tun?

1. Registrierung beim BSI

Eine Nachregistrierung ist weiterhin über das BSI-Portal muk.bsi.bund.de möglich. Je früher, desto besser – damit reduzieren Sie Ihr Bußgeldrisiko.

2. Sicherheitsmaßnahmen implementieren

NIS2 verlangt Maßnahmen in 10 Bereichen, darunter Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), regelmäßige Backups, Sicherheit in der Lieferkette und Mitarbeiterschulungen.

3. Meldepflichten einhalten

Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen dem BSI innerhalb von 24 Stunden (Frühwarnung) und 72 Stunden (Detailbericht) gemeldet werden.

Welche Bußgelder drohen?

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden.


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Build-Info

Versionv1.2.0-20260415-1105
Build2026-04-15 11:05:00 Europe/Berlin
Commit6960793