KI-Aufsicht Deutschland: Wer Ihre KI jetzt kontrolliert
Seit dem 2. August 2026 gelten die meisten Regeln des EU AI Act. Was bislang fehlte: eine Behörde, die sie auch durchsetzt. Mit dem KI-MIG ist die KI-Aufsicht in Deutschland nun geregelt. Damit steht fest, wer Ihre KI-Systeme künftig kontrolliert – und wer im Zweifel das Bußgeld verhängt.
KI-MIG: Das Gesetz hinter dem AI Act
Das „Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz“ (KI-MIG) regelt die deutsche Umsetzung. Der Bundestag verabschiedete es am 11. Juni 2026, am 10. Juli 2026 ließ der Bundesrat den Vermittlungsausschuss verstreichen. Damit trat es rechtzeitig vor dem Stichtag in Kraft.
Der AI Act selbst gilt als EU-Verordnung unmittelbar. Das KI-MIG regelt drei Dinge national: Wer beaufsichtigt, wie Bußgeldverfahren ablaufen und wie Innovation gefördert wird.
Professionelle Compliance-Tools und Beratung von TSMONDO: ISO 27001, NIS2, DSGVO, BCM — mandantenfähig, auf deutschen Servern.
KI-Aufsicht in Deutschland: Die Bundesnetzagentur übernimmt
Anders als Spanien hat Deutschland keine eigene KI-Behörde geschaffen, sondern setzt auf bestehende Strukturen. Zentrale Rolle: die Bundesnetzagentur. Sie ist Marktüberwachungsbehörde, notifizierende Behörde und zentrale Anlaufstelle zugleich – immer dann, wenn keine andere Zuständigkeit greift.
Bei ihr entsteht das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KoKIVO. Für KMU besonders interessant: KoKIVO betreibt einen KI-Service-Desk. Dort können Unternehmen Fragen zur Einstufung ihrer Systeme und zu Dokumentationspflichten stellen – niedrigschwellig und ohne teure Rechtsberatung.
Wer sonst noch zuständig ist
Die eigentliche Aufsicht bleibt verteilt. Für KI in regulierten Produkten bleiben die bisherigen Marktüberwachungsbehörden zuständig, im Finanzsektor die BaFin, bei Medizinprodukten das BfArM, bei IT-Sicherheit das BSI. Datenschutzfragen bleiben beim BfDI und den Landesdatenschutzbehörden.
Für Sie heißt das: Ihre bestehende Aufsichtsbeziehung bleibt der Ausgangspunkt. Ein Unternehmen kann aber für dasselbe System mit mehreren Behörden zu tun haben.
Bußgelder bis 35 Millionen Euro – für KMU gilt der niedrigere Wert
Der Bußgeldrahmen übertrifft sogar den der DSGVO. Bei verbotenen Praktiken drohen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstößen gegen sonstige Pflichten – etwa die Transparenzpflichten – sind es bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Falsche Auskünfte an Behörden kosten bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent.
Wichtig: Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Das begrenzt das Risiko spürbar, beseitigt es aber nicht.
Achtung: Doppelte Verfolgung möglich
KI-Verordnung und DSGVO knüpfen häufig an denselben Sachverhalt an – etwa bei KI-gestützter Analyse von Beschäftigtendaten. Eine gesetzliche Regelung, die parallele Bußgeldverfahren koordiniert, fehlt bisher. Ihre Datenschutz-Dokumentation und Ihre KI-Governance sollten deshalb zusammenpassen.
Aufschub bei Hochrisiko-KI – aber keine Entwarnung
Eine Entlastung gibt es: Der auf EU-Ebene beschlossene „Digital Omnibus“ verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III auf Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten auf August 2028. Grund sind fehlende harmonisierte Normen.
Was nicht verschoben wurde: die Verbote, die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten sowie die gesamte Aufsichts- und Sanktionsstruktur. Die gilt ab sofort.
Was KMU jetzt konkret tun sollten
- KI-Inventar erstellen: Welche Systeme mit KI-Funktion sind im Einsatz – auch in HR-Tools, CRM oder Buchhaltung? Oft ist mehr KI im Haus als gedacht. Der TSMONDO KI Manager führt Sie strukturiert durch diese Bestandsaufnahme und legt daraus ein Verzeichnis Ihrer KI-Systeme an.
- Zuständige Behörde klären: Fällt Ihr System unter eine sektorale Aufsicht oder unter die Bundesnetzagentur?
- Rollen festlegen: Sind Sie Anbieter oder Betreiber? Davon hängen die Pflichten ab.
- Schatten-KI eindämmen: Inoffiziell genutzte KI-Tools sind das größte unerkannte Risiko.
- Auskunftsfähig werden: Behörden können ab sofort Unterlagen anfordern. Eine aktuelle Übersicht Ihrer Systeme spart im Prüfungsfall Zeit und Nerven.
Wer bereits ein Verarbeitungsverzeichnis und eine funktionierende Datenschutz-Organisation hat, muss keine Parallelwelt aufbauen. Es genügt in der Regel, die bestehenden Strukturen zu erweitern. Einen ersten Überblick über Ihren Stand liefert unsere DSGVO-Checkliste.
KI-Pflichten softwaregestützt umsetzen
Wer die Anforderungen der KI-Verordnung nicht in verstreuten Excel-Listen verwalten möchte, findet im TSMONDO KI Manager ein Werkzeug, das genau die oben genannten Schritte abbildet:
- KI-Risiko-Triage: geführte Einstufung je Anwendungsfall – verbotene Praktiken nach Art. 5, Hochrisiko nach Anhang III, die Ausnahme nach Art. 6(3) sowie GPAI-Pflichten.
- Verzeichnis der KI-Systeme: das Inventar, das Sie im Prüfungsfall vorlegen können.
- KI-Risikomanagement: Bewertung von Datenqualität, Bias, Robustheit und menschlicher Aufsicht – inklusive Maßnahmen, Verantwortlichen und Restrisiko.
- AIMS nach ISO/IEC 42001: KI-Politik, Ziele, Rollen und Annex-A-Controls in einer Struktur.
- Konformitätsberichte auf Knopfdruck – als Nachweis für Geschäftsführung und Prüfung.
Die Software läuft vollständig lokal auf Ihrem Rechner: kein Cloud-Konto, kein Auftragsverarbeitungsvertrag, kein Drittland-Transfer. Ihre Angaben zu Systemen, Lieferanten und Risiken verlassen das Unternehmen nicht – bei einem Thema, bei dem Sie gegenüber der Aufsicht auskunftsfähig sein müssen, ein handfester Vorteil. Die Triage unterstützt dabei eine strukturierte Selbsteinschätzung; eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt sie nicht.
Sie können die portable Version 21 Tage kostenlos testen. Danach kostet die Lizenz 49 € im Monat oder 499 € im Jahr – als ein Abo je Unternehmen statt pro Kopf. Preise netto, zzgl. gesetzlicher USt.; das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Für Unternehmen, die parallel bereits an NIS-2 arbeiten, lässt sich der NIS-2-Manager aus derselben Produktfamilie kombinieren – beide folgen dem gleichen Bedienkonzept.
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