ChatGPT-Werbung: Was KMU jetzt beim Datenschutz tun sollten

| Thorsten Schmitz-Hübsch

OpenAI bringt personalisierte Werbung in ChatGPT nach Europa. Anfang Oktober 2026 haben gleich drei deutsche Aufsichtsbehörden davor gewarnt: der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen und die Berliner Datenschutzbeauftragte. Für Unternehmen ist das mehr als eine Verbraucherfrage. Wer Mitarbeitende mit kostenlosen ChatGPT-Konten arbeiten lässt, riskiert, dass Geschäftsinhalte in Werbeprofile einfließen.

Was sich bei ChatGPT ändert

In den USA zeigt ChatGPT seit Februar 2026 Werbung an. OpenAI hat seine Datenschutzerklärung Ende August 2026 angepasst und will die Werbung „zeitnah“ auch in der EU einführen. Betroffen sind die kostenlose Version und das günstige Abo ChatGPT Go. Werbefrei bleiben laut LfD Niedersachsen die Varianten Plus, Pro, Business, Enterprise und Edu.

Es gibt zwei Stufen:

  • Personalisierte Werbung nur mit Einwilligung (Opt-in). Dafür wertet OpenAI frühere und aktuelle Chats, Geräteinformationen und Nutzungsdaten aus.
  • Generische Werbung ohne Einwilligung. Auch hier nutzt OpenAI den aktuellen Chat, den ungefähren Standort und die Sprache. Als Rechtsgrundlage nennt das Unternehmen ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Warum die Behörden warnen

Die Behörden sehen erhebliche Risiken für Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Menschen vertrauen einem Chatbot oft mehr an als einer Suchmaschine. Aus diesen Gesprächen lassen sich laut LfD Niedersachsen Profile „bis in die Intimsphäre hinein“ bilden. Stimmungen könnten in Echtzeit erkannt und für Werbung genutzt werden.

Was das für KMU bedeutet

Im Arbeitsalltag landen in ChatGPT schnell Kundennamen, Angebotsentwürfe, interne Probleme oder Bewerberdaten. Nutzen Beschäftigte dafür private oder kostenlose Konten, haben Sie als Arbeitgeber keine Kontrolle darüber, was mit diesen Daten geschieht. Das ist ein klassisches Problem der „Schatten-KI“. Gibt es keine Freigabe und keine Regeln, fehlt auch die Grundlage, personenbezogene Daten an den Anbieter weiterzugeben.

Fünf Schritte, die Sie jetzt umsetzen sollten

  1. Bestandsaufnahme: Klären Sie, wer im Unternehmen ChatGPT oder andere KI-Chatbots nutzt und mit welchem Konto.
  2. Freigegebene Tools festlegen: Für die dienstliche Nutzung eignen sich werbefreie Unternehmensvarianten mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Kostenlose Konten sollten für Firmendaten tabu sein.
  3. KI-Richtlinie schreiben: Legen Sie fest, welche Daten niemals eingegeben werden dürfen, etwa Kunden-, Gesundheits- oder Personaldaten und Geschäftsgeheimnisse.
  4. Einstellungen prüfen: Die Behörden empfehlen, der Werbe-Personalisierung nicht zuzustimmen, die Funktion „Erinnerungen“ und das Modelltraining mit eigenen Chats abzuschalten und für sensible Themen den „Temporären Chat“ zu nutzen.
  5. Beschäftigte schulen: Eine kurze Unterweisung zu KI und Datenschutz verhindert die meisten Fehler. Sie hilft außerdem bei der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 AI Act.

Fazit

Die Werbung in ChatGPT macht ein bekanntes Risiko sichtbar: Kostenlose KI-Dienste finanzieren sich über Daten. Wer klare Regeln aufstellt und auf geeignete Unternehmenslizenzen setzt, nutzt KI weiter produktiv, ohne Kundendaten preiszugeben. Ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten braucht, der solche Richtlinien begleitet, und welche Begriffe dabei wichtig sind, erklären wir in unserem Datenschutz-Glossar.

Sie benötigen Unterstützung beim Datenschutz? Die Experten von Datenschutz Einfach helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.

Quellen: HmbBfDI, 02.10.2026; LfD Niedersachsen, 01.10.2026; BlnBDI.

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v1.2.0-20260415-1105

Build-Info

Versionv1.2.0-20260415-1105
Build2026-04-15 11:05:00 Europe/Berlin
Commit6960793