Einwilligungserklärung

Aktualisiert am: 25.08.2026

Eine Einwilligungserklärung ist die schriftliche oder elektronische Dokumentation, dass eine Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich zustimmt. Nach Art. 7 DSGVO muss die Erklärung freiwillig, spezifisch und informiert sein, mit dokumentiertem Zeitstempel und Identifikation erfolgen und jederzeit durch ein ebenso einfaches Verfahren widerrufen werden können.

Anforderungen an eine gültige Einwilligungserklärung

  • Explizite, klare Sprache — kein Jargon, keine versteckten Klauseln
  • Spezifizierung, wofür die Daten verarbeitet werden (nicht pauschal)
  • Freiwilligkeit — keine Koppelung an andere Dienstleistungen ohne Grund
  • Widerrufsrecht mit einfachem Verfahren muss deutlich kommuniziert sein
  • Dokumentation und Archivierung für mindestens drei Jahre als Nachweise

Unterschied zwischen Einwilligung und Einwilligungserklärung

Die Einwilligung ist die innere Haltung der Person. Die Einwilligungserklärung ist die äußere, dokumentierte Form. Sie müssen zusammenpassen: Eine formale Erklärung ohne tatsächliche Wahl ist genauso unwirksam wie eine mündliche Zustimmung ohne Nachweis. Datenschutzaudits prüfen am Ende immer: Gibt es die Erklärung und lässt sie sich dem Datum und der Person zuordnen?

Archivierung und Aufbewahrungspflicht von Einwilligungen

Eine Einwilligungserklärung ist nur rechtlich sicher, wenn sie archiviert und reproduzierbar ist. Das bedeutet: Zeitstempel, Nachname und Vorname, IP-Adresse (oder pseudonymisierte ID), und eine Kopie des genauen Wortlauts zum Zeitpunkt der Zustimmung müssen gespeichert sein. Die Aufbewahrungsdauer ist umstritten, aber die Faustregel lautet: Mindestens so lange, wie die Verarbeitung anhält. Viele Unternehmen speichern drei Jahre, um sicher zu gehen.

Wo das im Mandat vorkommt

Im Datenschutzmandaten helfe ich Unternehmen, die richtigen Einwilligungserklärungen zu formulieren und zu archivieren. Das beginnt mit den Texten (klar, nicht manipulativ), setzt sich in der Technik fort (wie wird die Erklärung elektronisch erfasst?) und endet bei der Retention (wie lange müssen wir Nachweise speichern?).

Häufige Frage

Können wir eine Einwilligungserklärung später noch ändern oder anfechten?

Nein, aber die Person kann sie jederzeit widerrufen. Dabei gilt: Der Widerspruch ist genauso einfach zu erklären wie die ursprüngliche Zustimmung. Unternehmen müssen dieses Widerrufsrecht aktiv kommunizieren und es müssen alte Erklärungen archiviert bleiben.

Verwandte Begriffe

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Build-Info

Versionv1.2.0-20260415-1105
Build2026-04-15 11:05:00 Europe/Berlin
Commit6960793