Art. 32 DSGVO — Sicherheit der Datenverarbeitung
Aktualisiert am: 25.08.2026
Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO ist eine Pflicht des Unternehmens, nicht ein Angebot. Der Artikel verlangt, dass technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden — proportional zum Risiko und zur Art der Verarbeitung. Eine Zahnarztpraxis braucht andere Maßnahmen als ein Zahlungsdienstleister, aber keine hat eine Ausrede dafür, Sicherheit komplett zu vernachlässigen.
Beispiele technischer Maßnahmen
- Verschlüsselung von Daten in Transit (TLS/SSL) und im Ruhezustand (z. B. AES-256)
- Mehrfaktor-Authentisierung für Nutzer mit Zugriff auf Systeme
- Netzwerk-Isolation und Firewalls
- Regelmäßige Sicherheits-Updates und Patch-Management
- Regelmäßige Sicherheitstests, Penetrations-Tests, Audits
Beispiele organisatorischer Maßnahmen
- Zugriff auf Daten nur für Mitarbeiter, die es brauchen (Principle of Least Privilege)
- Schulungen für Mitarbeiter zu Sicherheit und Datenschutz
- Dokumentierte Prozesse für Notfälle und Datenpannen
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Sicherheitskonzepts
- Klare Rollen und Verantwortlichkeiten bei Datenzugriff und Verarbeitung
Proportionalität und Realismus
Art. 32 legt nicht fest, dass Unternehmen in ein teures Security-Audit investieren müssen — es fordert Proportionalität. Eine Zahnarztpraxis mit 100 Patientendatensätzen braucht mindestens Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, regelmäßige Backups und dokumentierte Notfallpläne. Ein Zahlungsdienstleister braucht deutlich mehr: Penetrationstests, kontinuierliches Monitoring, schnelle Incident-Response. Nach bekannten Datenpannen fragen Aufsichtsbehörden systematisch, welche Maßnahmen aus Art. 32 fehlten oder mangelhaft waren. Die Antwort sollte nicht sein: wir kannten den Artikel nicht.
Wo das im Mandat vorkommt
Art. 32 ist der Artikel, auf den sich fast jeder Audit stützt. Im Mandat helfe ich mit einer Bestandsaufnahme und einem detaillierten Maßnahmenplan, der die Sicherheit systematisch aufbaut — ohne Over-Engineering, aber auch ohne Lücken. Dabei sind wir realistisch.
Häufige Frage
Gibt es ein Mindest-Sicherheitsniveau nach Art. 32?
Nein, es ist immer proportional zum Risiko. Aber es gibt Erwartungen in der Praxis: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Backups und Notfallpläne sind Standard. Die Datenschutzbehörden bewerten das regelmäßig, besonders nach Datenpannen.
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