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DSGVO-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen: Warum jedes Unternehmen ein Löschkonzept braucht

| Schmidt thorsten

Am 9. Juni 2026 hat das Landgericht Berlin I ein wegweisendes Urteil im Datenschutzrecht gefällt (Az. 526 OWi LG 1/20). Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen muss 900.000 Euro Bußgeld zahlen — ursprünglich hatte die Berliner Datenschutzbehörde 14,5 Millionen Euro verhängt. Der Fall zeigt deutlich, warum ein durchdachtes Löschkonzept für jedes Unternehmen unverzichtbar ist.

Was war passiert?

Deutsche Wohnen hatte personenbezogene Daten von Mieterinnen und Mietern in einem Archivsystem gespeichert, das technisch gar keine Löschung vorsah. Darunter befanden sich hochsensible Unterlagen: Ausweiskopien, Gehaltsnachweise und Bonitätsauskünfte. Betroffen war eine sechsstellige Zahl von Personen. Obwohl die Daten längst nicht mehr benötigt wurden, blieben sie über Jahre gespeichert.

Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen im Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis 5. März 2019 gegen zwei zentrale DSGVO-Grundsätze verstoßen hat: die Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) und die Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).

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Warum ein Löschkonzept entscheidend ist

Das Kernproblem war kein Hackerangriff und kein Datenleck — sondern schlicht das Fehlen geregelter Löschprozesse. Genau hier setzt ein Löschkonzept an. Es legt fest, welche Daten wie lange aufbewahrt werden dürfen und wann sie verlässlich gelöscht werden müssen. Ein gutes Löschkonzept beantwortet drei Fragen:

  • Welche Daten verarbeitet mein Unternehmen überhaupt?
  • Wie lange dürfen oder müssen diese Daten aufbewahrt werden?
  • Wer stellt sicher, dass die Löschung tatsächlich erfolgt?

Die Grundlage dafür ist ein vollständiges Verarbeitungsverzeichnis. Denn nur wer weiß, welche Daten verarbeitet werden, kann sinnvolle Löschfristen festlegen.

Was KMU jetzt tun sollten

Auch wenn das Bußgeld am Ende deutlich reduziert wurde, ist die Botschaft für kleine und mittlere Unternehmen eindeutig: Aufsichtsbehörden und Gerichte nehmen die Löschpflicht ernst. Wer Daten „auf Vorrat“ speichert, riskiert empfindliche Strafen — laut DSGVO bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Strafmildernd wirkte sich im Fall Deutsche Wohnen aus, dass das Unternehmen kooperierte und ein DSGVO-konformes Archivsystem einführte. Für KMU heißt das: Handeln Sie proaktiv, bevor eine Behörde anklopft. Ein praktischer erster Schritt ist unsere DSGVO-Checkliste, mit der Sie Ihren Status in wenigen Minuten prüfen. Wie Behörden die Höhe von Strafen berechnen, erklärt unser Beitrag zum Bußgeldkatalog.

Ein sauberes Datenschutzkonzept mit integriertem Löschkonzept schützt Sie nicht nur vor Bußgeldern, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.

Fazit

Das Deutsche-Wohnen-Urteil ist eine deutliche Erinnerung: Datenschutz endet nicht beim Erheben von Daten, sondern beim rechtzeitigen Löschen. Ein klar dokumentiertes Löschkonzept gehört deshalb in jedes Unternehmen — unabhängig von der Größe.

Sie benötigen Unterstützung beim Datenschutz? Die Experten von Datenschutz Einfach helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.

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