Welche Verstöße müssen gemeldet werden?
E-mail an den falschen Empfänger gesendet? Datenschutz Verstoß! Meldepflichtig!

Welche Verstöße müssen gemeldet werden?

Das Online Meldeportal der Landesbehörde Bayern enthält folgende Beispiele von Datenschutz 
Verletzungen / Verstößen:

Früher als „Lappalien“ angesehene Datenschutz Verstöße sind nun meldepflichtig und die Behörden sind darauf vorbereitet!

 
Die niedrigste Strafe für das kleinste Unternehmen fängt bei 972 € an.

Sie tun also gut daran ein Datenschutzkonzept aufzubauen und systematisch Datenschutz im Unternehmen etablieren!

 

Die Behörden haben mittlerweile eine klaren Bußgeldkatalog bei Datenschutz Verstößen.

Bußgelder
Kleine Datenschutz Verstöße kosten bereits.

Auflistung der Datenschutz Verstöße:

Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 Abs. 3 Buchst. a DSGVO)

  • Gerät verloren
  • Unterlagen verloren oder an einem unsicheren Platz gelagert
  • Unverschlüsselter E-Mail-Versand (besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO))
  • Unverschlüsselter E-Mail-Versand (Steuer- oder Sozialdaten)
  • Postsendung ging verloren oder wurde versehentlich geöffnet
  • Hackerangriff, Schadsoftware, Phishing
  • Nicht datenschutzgerechte Entsorgung von Materialien (z. B. Akten, Bild- oder Tonträger)
  • Nicht datenschutzgerechte Geräteentsorgung (z.B. Festplatten)
  • Missbrauch von Zugriffsrechten (Nichtberechtigter Abruf durch eigene Mitarbeiter)
  • Unbeabsichtigte Veröffentlichung
  • Webportal zeigte falsche / fremde Daten an
  • Personenbezogene Daten an falschen Empfänger gesendet

Betroffene personenbezogene Daten (Art. 33 Abs. 3 Buchst. a DSGVO) bei Datenschutz Verstößen

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift / Adresse
  • weitere Identifikationsdaten (Personalausweisdaten etc.)
  • Lokalisationsdaten (Aufenthaltsort, Wegstrecken etc.)
  • Daten, welche die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten betreffen
  • Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen
  • Daten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen
  • Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen
  • Daten, die einem besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
  • Weitere personenbezogene Daten
  • Noch nicht bekannt Bitte begründen Sie kurz, warum dies noch nicht bekannt ist.

Hier geht es zum Meldeportal bei Datenschutz Verstößen:

Sie sehen also, dass so ziemlich die kleinsten, ggf. alltäglichen Datenverluste, sofern Sie denn offenkundig werden, gemeldet werden müssen.