Die DSGVO erfordert komplexe neue Prozesse in Unternehmen

Ab 25.05.2018 gilt die Wirksamkeit Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Seit dem müssen alle Unternehmen die personenbezogene Daten anderer verarbeiten Datenschutz nach DSGVO und BDSG-neu umsetzen!

Erste Gerichtsurteile gegen Unternehmen die sich nicht an die Grundsätze der neuen Regelungen gehalten haben sind getroffen.

Auch Unternehmen die keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, müssen die Schutzmaßnahmen umsetzen und nachweisen können!

Doch was gibt es genau zu tun?

Das Rechtswerk, die beschriebenen Prozesse, Dokumentations- und Prüfpflichten sind sehr umfangreich.

Musterbeispiele und Erklärungen sowie Literatur gibt es en masse.

Wer soll sich in die Rechtsmaterie einarbeiten und die Verfahren, Dokumentationen und Prozesse dokumentieren dann auch noch umsetzen?

Ein externer Datenschutzbeauftragter käme in Frage – doch viele Kleinunternehmer scheuen die laufenden Kosten und er ist rechtlich für sie vielleicht auch gar nicht notwendig!

Sie finden eine schrittweise und priorisierte Unterstützung, mit vielen Vorlagen, Prozessen und Informationen in unserem Datenschutz Programm.