Landesdatenschutzbehörden scannen Webseiten und verschicken Mahnschreiben

Nach uns zugespielten Informationsschreiben sieht es so aus, also ob die Landesdatenschutzbehörden nun aktiv Webseiten von Unternehmen nach zustimmungspflichtigen Inhalten scannen.

Im Detail geht unter anderem um den Transfer von Besucherdaten der Webseite, ohne deren Einwilligung, nach Google Analytics.

Jeder Nutzer sollte beim besuchen einer Unternehmenswebseite vor der Übermittlung dessen personenbezogenen Daten (IP-Adressen) durch den Betreiber an Dritte, wie Google, Facebook, o.ä., darüber in Kenntnis gesetzt werden und eine aktive Einwilligung abgeben, dass er damit einverstanden ist. Gleichen gilt für das setzen von Cookies.

Weiterhin sollten die Besucherdaten nur anonymisiert übertragen werden, damit keine personenbezogenen Rückschlüsse, auch über die Cookies möglich sind.

Die Landesdatenschutzbehörden kommen somit Ihrer Aufsichts- und Prüfpflicht nach.

Wir finden diese Vorgehen sehr gut, denn so wird betroffenen Betreibern geholfen die potentiell abmahnfähigen Missstände frühzeitig zu beseitigen.

Wenn sie es nicht soweit kommen lassen wollen und nicht auf dem Radar der Behörden auftauchen möchten, nutzen sie gerne unser Programm + Webcheck Angebot.